STROM UND GAS
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STROM FÜR PRIVAT
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PRIVAT - STROM UND GASPREISBREMSE

Ab wann gelten die Preisbremsen

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.

 

Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Wie funktioniert die geplante Gas- und Wärmepreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Was gilt, wenn ich gerade umgezogen bin

Für diesen Fall wird nicht Ihre eigene Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt.

Was passiert, wenn ich die Energiekosten nicht sofort bezahlen kann

Die Bundesregierung hat geregelt, dass betroffene Kundinnen und Kunden mit den Energieanbietern leichter eine Abwendungsvereinbarung schließen können, damit diese auf eine Energiesperre verzichten. Die Energieanbieter müssen Kundinnen und Kunden nun bereits mit der Ankündigung einer Sperre auf mögliche Ratenzahlungen hinweisen. Der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro muss in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen.

Gibt es besondere Unterstützung für Härtefälle

Ja, Bund und Länder treffen Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.

Lohnt es sich meinen Verbrauch zu reduzieren bzw. Strom einzusparen, wenn die Preise sowieso geblockt sind

Ja, die Energiekrise wird uns wahrscheinlich länger beschäftigen. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt aber nicht nur für die Versorgungssicherheit aber auch für Ihre finanzielle Entlastung.

Wenn Sie 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs oder sogar weniger erreichen, zahlen Sie nur den festgelegten Arbeitspreis in Höhe von 40 Cent/kWh. Je weniger Strom Sie verbrauchen, umso mehr profitieren Sie folglich vom Entlastungspaket.

Wie kann ich berechnen, wieviel ich durch die Preisbremse einsparen werde

Auf unserer Informationsseite zu der Energiepreisbremse stellen wir einen Preisrechner zur Verfügung, womit Sie eine Einschätzung Ihrer Einsparung berechnen können. Beachten Sie bitte, dass es hier um eine Einschätzung geht. Die tatsächlichen monatlichen Abschlagszahlungen können davon abweichen.

Soll es auch Entlastung geben für das Heizen mit anderen Heizstoffen wie Öl, Holzpellets oder Flüssiggas

Ja, denn Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung für solche Haushalte geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.

Wo finde ich weitere Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse sowie zur Wärme- und Gaspreisbremse.

STAND: Montag, 20. Februar 2023