STROM UND GAS
- Was ist die Strompreisbremse? mehr dazu...
- Privat - Strom und Gas mehr dazu...
- Gewerbe - Strom und Gas mehr dazu...
STROM UND GAS
Sparen Sie Geld durch einen Anbieterwechsel. Vergleichen Sie Ihre Tarife bei uns.
Hier findet Ihr unser Aktuell günstigstes Tarif für diese Woche.
- Neukundentarife sinken, ein Vergleich lohnt sich gerade jetzt!
- Über unsere Vergleiche können Sie die Sparpotentiale sehen.
- Gerne optimieren wir auch Ihre bestehenden Verträge.
- Lassen Sie während dem Vergleich der Tarife beraten!
- Nutzen Sie unseren Support für einen reibungslosen Wechsel.
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STROM FÜR PRIVAT
Wir bieten transparente Stromtarife mit Preisgarantie und variablen Vertragslaufzeiten. Die Tarife werden inkl. der Strompreisbremse verglichen. Für alle, die einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten möchten, bieten wir zudem faire Ökostromtarife. Sie wählen, was zu Ihnen passt. Wir kümmern uns um den Rest.
Transparenz ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Sie sollen wirklich alles zu den Angeboten und Tarifen wissen. Zum einen können Sie sich dafür per Live Beratung bei der Auswahl eines Tarifes beraten lassen und alle Fragen stellen, zum anderen bieten wir Ihnen Tarifrechner von unseren Partnern, vergleichen Sie gerne unsere Tarife dort, um die gesamte Angebotspalette in der Übersicht zu haben.
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- Alle Versorger haben unterschiedliche Tarife. Nutzen Sie die Einsparpotentiale für sich.
- Ein Vergleich ist auch sinnvoll, wenn Ihr Versorger die Preise noch nicht angehoben hat.
- Wählen Sie einen Gastarif mit Preisgarantie und sichern Sie sich so für einen Zeitraum ein Fixum.
- Bei einem Versorgerwechsel entstehen für Sie keine Versorgungslücken.
- Unser Support hilft Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um Gas.
GAS FÜR PRIVAT
Nutzen Sie unseren Tarifrechner und geben Sie dort Ihren Standort, Gasverbrauch und individuelle Wünsche ein. Der kostenlose, unverbindliche Vergleich von zeigt Ihnen sofort die Ergebnisse und Sie können auswählen.
Sie können bei uns, nachdem Sie ein Angebot ausgewählt haben, direkt einen Gastarifvertrag abschließen, natürlich kostenfrei. Durch Vergleich, Wechsel, Optimierung sparen Sie mit großer Sicherheit hohe Geldbeträge.
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- Hohe Stromkosten belasten Gewerbetreibende schwer.
- Vergleichen Sie unsere Gewerbetarife und minimieren Sie Ihre Kostenbelastung.
- Wir bieten Großabnehmern ab 50.000 kWh Strom / Jahr attraktive Sonderkalkulationen.
- Werfen Sie zusätzlich einen Blick auf die Rubrik "Alternative Energiesparprodukte".
- Unsee Gewerbespezialisten begleiten Sie bei der Umstellung.
STROM FÜR GEWERBE
Wir bieten transparente Stromtarife mit Preisgarantie und variablen Vertragslaufzeiten. Für alle, die einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten möchten, bieten wir zudem faire Ökostromtarife. Sie wählen, was zu Ihnen passt. Wir kümmern uns um den Rest.
Über 40 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen Strom. Die Energiekosten für die Verbraucher steigen kontinuierlich, trotzdem haben bisher erst erstaunlich wenig Haushalte ihren Anbieter gewechselt. Das hat auch damit zu tun, dass der Markt immer unübersichtlicher wird und daher bleiben viele Verbraucher unentschlossen – damit steigt kontinuierlich die Bedeutung der Beratung, deshalb nutzen Sie unseren Service..
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- Hohe Gaskosten treiben Unternehmeskosten in die Höhe.
- Vergleichen Sie unsere Gewerbetarife und minimieren Sie Ihre Kostenbelastung.
- Wir bieten Großabnehmern ab 50.000 kWh Gas / Jahr attraktive Sonderkalkulationen.
- Lassen Sie während dem Vergleich der Tarife live beraten!
- Unsee Gewerbespezialisten begleiten Sie bei der Umstellung.
GAS FÜR GEWERBE
Wir bieten transparente Gastarife mit Preisgarantie und variablen Vertragslaufzeiten. Für alle, die einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten möchten, bieten wir zudem faire Ökogastarife. Sie wählen, was zu Ihnen passt. Wir kümmern uns um den Rest.
Über 20 Millionen Haushalte in Deutschland beziehen Gas. Die Energiekosten für die Verbraucher steigen kontinuierlich, trotzdem haben bisher erst erstaunlich wenig Haushalte ihren Anbieter gewechselt. Das hat auch damit zu tun, dass der Markt immer unübersichtlicher wird und daher bleiben viele Verbraucher unentschlossen – damit steigt kontinuierlich die Bedeutung der Beratung, deshalb nutzen Sie unseren Service..
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PRIVAT - STROM UND GASPREISBREMSE
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.
Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Nichts. Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.
Für diesen Fall wird nicht Ihre eigene Vorjahresrechnung, sondern der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung zugrunde gelegt.
Die Bundesregierung hat geregelt, dass betroffene Kundinnen und Kunden mit den Energieanbietern leichter eine Abwendungsvereinbarung schließen können, damit diese auf eine Energiesperre verzichten. Die Energieanbieter müssen Kundinnen und Kunden nun bereits mit der Ankündigung einer Sperre auf mögliche Ratenzahlungen hinweisen. Der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro muss in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen.
Ja, Bund und Länder treffen Härtefallregelungen für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, für soziale Träger, Kultur- und Forschungseinrichtungen, für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Der Bund stellt für Härtefallhilfen insgesamt zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit.
Ja, die Energiekrise wird uns wahrscheinlich länger beschäftigen. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt aber nicht nur für die Versorgungssicherheit aber auch für Ihre finanzielle Entlastung.
Wenn Sie 80 Prozent Ihres Vorjahresverbrauchs oder sogar weniger erreichen, zahlen Sie nur den festgelegten Arbeitspreis in Höhe von 40 Cent/kWh. Je weniger Strom Sie verbrauchen, umso mehr profitieren Sie folglich vom Entlastungspaket.
Auf unserer Informationsseite zu der Energiepreisbremse stellen wir einen Preisrechner zur Verfügung, womit Sie eine Einschätzung Ihrer Einsparung berechnen können. Beachten Sie bitte, dass es hier um eine Einschätzung geht. Die tatsächlichen monatlichen Abschlagszahlungen können davon abweichen.
Ja, denn Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung für solche Haushalte geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strompreisbremse sowie zur Wärme- und Gaspreisbremse.